Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts vertreten wir sowohl Bauherrn, die aufgrund von bestehenden Mängeln ihre Sachmängelgewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger oder einzelnen Handwerkern geltend machen, aber auch mittelständische Handwerksbetriebe, die sich unberechtigten Kürzungen ihres Werklohnes durch Behauptung von vermeintlichen Mängeln ausgesetzt sehen. Hierbei arbeiten wir intensiv und langjährig mit Bausachverständigen zusammen.

Man sollte nicht unterschätzen, dass eine schnelle und zügige Geltendmachung von Werklohn- und/oder Gewährleistungsansprüchen nicht nur wegen der relativ kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren bei Werklohnforderungen bzw. fünf Jahren bei Bauwerken geboten ist, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Gerichtsverfahren in diesem Bereich meist sehr langwierig sind, da umfangreiche und aufwändige Sachverständigengutachten oftmals erstellt werden müssen. Es lohnt sich somit immer, schnell den Weg zum Anwalt zu finden.

Wir beraten sie selbstverständlich auch in allen Fragen des öffentlichen Baurechts, wie z.B. Erteilung einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Nutzungsversagung etc.