Forderungen & Inkasso

Wir vertreten Sie als Privatpersonen sowie als Unternehmer bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen.

Die übliche Tätigkeit erstreckt sich hier vom außergerichtlichen Mahnschreiben über die gerichtliche Durchsetzung (Mahnbescheid/Klage) bis hin zur effektiven Zwangsvollstreckung.

Im Gegensatz zu Inkassounternehmen können wir Ihnen die außergerichtliche sowie die gerichtliche Dienstleistung aus einer Hand anbieten. Spätestens im gerichtlichen Verfahren sind die Inkassodienste regelmäßig gezwungen, die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abzugeben. Im Übrigen fallen hier zweimal die Gebühren an, einmal bei dem Inkassodienst sowie ein weiteres Mal bei der Rechtsanwaltskanzlei. Bei der außergerichtlichen Beauftragung eines Inkassodienstes müssen Sie in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Einwand der Gegenseite rechnen, dass diese Kosten nicht erforderlich waren, da sofort ein Anwalt hätte beauftragt werden können.

Die Kosten für die berechtigte Forderungseintreibung muss grundsätzlich der Schuldner tragen. Sobald er sich in Zahlungsverzug befindet, ist er auch verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Die Forderungsbeitreibung ist daher für Sie im Erfolgsfalle kostenneutral. Nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners müssen Sie die Rechtsanwaltsgebühren selbst übernehmen. Gewerblichen Mandanten bieten wir hier Rahmenverträge an (Beitreibungsabkommen). Dadurch können Sie die Anwaltsgebühren bei häufigen Forderungsbeitreibungen reduzieren.